Brigit Hufenus
Praxis für Psychotherapie und Persönlichkeitsenwicklung

Anmeldung

Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie per Mail oder Telefon Kontakt mit mir auf:

Mail: brigit.hufenus@fsp-hin.ch 

Telefon: 077 521 85 58


Kontakt


Brigit Hufenus
Praxis für Psychotherapie
Engelgasse 5
9000 St. Gallen


Der Hauseingang befindet sich in der Augustinergasse (Glasvordach, beschriftet mit Eingang Engelgasse 5)


Im Notfall

wenden Sie sich bitte direkt

  • an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin
  • an den ärztlichen Notfalldienst   St. Gallen: 0900 144 14
  • ans Kriseninterventionszentrum  KIZ St. Gallen, 071 914 44 44   (24h verfügbar)
  • Die dargebotene Hand Ostschweiz: 143 (24h verfügbar)

 


Kosten

Die Kosten für die Psychotherapie werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt oder an Ihre Krankenkasse geschickt, wenn die Therapie über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkasse   

Seit dem 01.07.2022 ist das sogenannte "Anordnungsmodell" in Kraft: Liegt eine psychische Erkrankung (Diagnose nach ICD-10) vor, kann die Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. 

Damit die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Nach einem Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten, kann eine weitere Anordnung für 15 Sitzungen erteilt werden. Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten verlangt, das an die Versicherung/Krankenkasse weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten. 

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungfen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden. 

Eine Anordnung holen Sie bitte vor der ersten Therapiesitzung ein.


Psychotherapie über die Zusatzversicherung der Krankenkasse

Für eine Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Versicherung.


Unterstützung der Opferhilfe

Sind Sie Opfer einer Straftat und stehen Ihre psychischen Symptome damit im Zusammenhang, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten gestellt werden.


Unterstützung durch die IV oder SUVA

Ich bin eine von der BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) anerkannte Psychotherapeutin. Eine Therapie kann somit auch im Auftrag der IV oder der SUVA erfolgen.